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Allgemeine Geschäftsbedingungen der TES Training Halberstadt James GbR
Die folgenden Bestimmungen gelten zwischen der TES Training Halberstadt
James GbR (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber als für die gesamte Dauer der
Geschäftsverbindung ausschließlich und verbindlich vereinbart zur Erledigung von
Übersetzungsarbeiten. Widersprechende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten
den Auftragnehmer nur dann, wenn sie unter konkreter Bezeigung von ihm
schriftlich anerkannt wurden.
1. Vertragsschluß und Durchführung
Alle Auftragsangebote sind grundsätzlich auf elektronischem Wege (Email)
und nur an die vom Auftragnehmer bezeichneten Empfänger zu senden. Andere
Übermittlungsarten begründen keine Verpflichtung des Auftragnehmers, es sei
denn, er bestätigt seinerseits deren Empfang und die Auftragsannahme.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer Ansprechpartner in seinem
Unternehmen benennen, die für die Dauer der Bearbeitung verfügbar und mit
der dem Auftrag zugrunde liegenden Materie vertraut sind sowie über
Vollmachten verfügen, die sie zu rechtlich verbindlichen Entscheidungen in
der Auftragsangelegenheit bevollmächtigen. Der Auftraggeber hat dem
Auftragnehmer auf Verlangen alle Informationen zu Verfügung zu stellen, die
dieser zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgabe benötigt.
Der Auftraggeber muss für jeden Auftrag den Gegenstand des Geschäfts durch
Angabe des relevanten Fachgebiets, der Zielsprache und Angabe zur
Erledingung des Auftrags relevanter Informationen genau bezeichnen. Die vom
Auftraggeber gemachten Angaben sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich;
entscheidend ist jeweils die tatsächliche Natur eines Textes (hinsichtlich
Fachgebiet, Länge des Textes, Schwierigkeitsgrad u.ä.).
Das Auftragsangebot des Auftraggebers wird erst dann wirksam angenommen,
wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Annahme zur Übersetzung
schriftlich (Kommunikation per Email ist der Schriftform für den Zweck
dieses Vertrages gleichgesetzt) anzeigt. Für den Vertragsinhalt ist diese
Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer maßgebend, sofern eine solche
erfolgt. Mündliche Nebenabreden entfalten keine Wirksamkeit, sofern sie
nicht schriftlich bestätigt wurden. Der Auftragnehmer behält sich vor,
Irrtümer in seinen Angeboten, Rechnungen und Mitteilungen, wie z. B.
Schreib- und Rechenfehler und die aus ihnen abgeleiteten Ergebnisse
jederzeit zu berichtigen.
Alle Angebote und Preise des Auftragnehmers sind unverbindlich freibleibend,
sofern sie im Angebot nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.
Der Auftragnehmer ist ausdrücklich berechtigt, Leistungen oder Teile davon
durch Dritte erbringen zu lassen. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch,
haftet er nur für die sorgfältige Auswahl und Beaufsichtigung der von ihm
beauftragten Personen.
Das Auftragsverhältnis besteht grundsätzlich zwischen dem Auftraggeber und
dem Auftragnehmer. Kontakte des Auftraggebers mit den zur Bearbeitung eines
Auftrages eingesetzten Dritten sind nur mit Einwilligung des Auftragnehmers
gestattet. Ansprüche gegen beauftragte Dritte können an den Auftraggeber
abgetreten werden.
2. Nutzungsrechte von Übersetzungen
Der Auftraggeber versichert mit Auftragserteilung, daß ihm alle Urheber-
und/oder andere Nutzungsrechte, die zur Bearbeitung erforderlich sind,
zustehen. Mit der Auftragserteilung überträgt er alle für die Übersetzung
erforderlichen Rechte im notwendigen Umfang an den Auftragnehmer. Werden
durch die Übersetzung Rechte Dritter verletzt, so stellt der Auftraggeber
den Auftragnehmer schon jetzt von allen Ansprüchen Dritter einschließlich
anfallender Rechtsverfolgungskosten frei.
3. Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer gewährleistet die dem Standesrecht der Übersetzer
entsprechende Verschwiegenheit in den Grenzen der unten unter Haftung und
Schadenersatz niedergelegten Einschränkungen. Der Auftraggeber wird seinerseits
über alle ihm im Laufe der Geschäftsverbindung bekannt werdenden Abläufe
und/oder Umstände des Betriebes des Auftragnehmer Stillschweigen bewahren,
soweit diese nicht bereits öffentlich sind. Die Parteien verpflichten sich, Details ihrer Geschäftsbeziehungen Dritten in
keiner Form mitzuteilen oder zugänglich zu machen. Dies betrifft insbesondere
den Inhalt von zu übersetzenden Unterlagen, Preisvereinbarungen und
-gestaltungen sowie Durchführungsabläufe. Eine Bekanntgabe solcher Informationen
ist nur dann zulässig, wenn der Bekanntgebende sich einer nicht anders
abwendbaren rechtlichen Pflicht zu Offenlegung ausgesetzt sieht.
4. Lieferbedingungen
Vorgegebene Lieferfristen sind nicht verbindlich und keine wesentlichen
Vertragsbestandteile. Sie berechnen sich ab dem Zeitpunkt der
Auftragsbestätigung, beginnen jedoch nicht zu laufen, bevor nicht alle
technischen Einzelheiten und ergänzende Angaben vom Auftraggeber
bereitgestellt wurden. Eine Verbindlichkeit von Fristen entsteht nur dann,
wenn eine Lieferfrist zwischen den Parteien in der Auftragsbestätigung durch
den Auftragnehmer ausdrücklich als fixe Frist vereinbart ist. Ein nicht
erheblicher Verzug des Auftragnehmers berechtigt den Auftraggeber nicht zum
Rücktritt vom Vertrag. Der Auftragnehmer ist ausdrücklich zu Teilleistungen
berechtigt.
5. Zahlungsbedingungen
Die für einen Übersetzungsauftrag verbindlichen Preise sind die Preise,
die in der elektronisch übermittelten Auftragsbestätigung genannt werden.
Alle Preise sind Nettopreise. Andere Aufwendungen als die, die den
Übersetzungsvorgang betreffen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Der
Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Zahlt der
Auftraggeber binnen 14 Tagen nicht, kommt er in Verzug, ohne daß es einer
Mahnung bedarf. Mahnt der Auftragnehmer trotzdem, kann er Gebühren von €
10,00 in Rechnung stellen. Der Verzugszins beträgt 8%. Der Nachweis eines
höheren Schadens bleibt dem Auftragnehmer unbenommen.
Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur
Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung. Zahlungen erfolgen als
Überweisung auf das vom Auftragnehmer in der Rechnung angegebenen Konto.
Eventuell entstehende Kosten der Transaktion gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
6. Haftung und Schadensersatz
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich zur Erstellung einer mangelfreien
Arbeitsübersetzung (sog. convenient translation) verpflichtet, es sei denn,
es wurden ausdrücklich schriftlich andere Standards vereinbart. Geringfügige
Mängel sind unbeachtlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber allen
Ansprüchen des Auftraggebers dem Grunde nach nur für grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz. In der Höhe ist ein Schadensersatzanspruch auf den
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit
kommt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten in Betracht und ist
in der Höhe auf das Doppelte des Auftragsvolumens beschränkt.
Eine Rückgriffshaftung für Schäden Dritter ist ausdrücklich
ausgeschlossen. Eine Haftung für Fehler, die auf niedrige Qualität,
insbesondere Unvollständigkeit oder Verspätung der Vorlagen oder
dazugehöriger Teile zurückgehen, ist ausgeschlossen. Für Schäden, die aus
jeglicher Art der Veröffentlichung – auch durch Vortrag - oder eine
vielfachen Verbreitung entstehen, können nicht geltend gemacht werden. Die
Weiterverwendung von Übersetzungen geschieht ausnahmslos auf eigene Gefahr
des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aufgrund Höherer Gewalt und von
Arbeitskämpfen. Bei deren Eintritt haben beide Parteien das Recht zum
Rücktritt vom Vertrag. Dem Auftragnehmer sind in jedem Fall die bis zu
diesem Zeitpunkt bereits getätigten Aufwendungen und Leistungen zu vergüten.
Der Auftragnehmer wird seine Software und Dateien regelmäßig auf
Computerviren überprüfen. Dazu wird er Virenlisten eines gängigen
Anti-Viren-Softwareherstellers verwenden. Aufgrund der Vielfältigkeit der
Viren und deren Weiterentwicklung wird jedoch eine Haftung für deren
Übermittlung und durch sie verursachte Schäden grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist seinerseits verpflichtet, sämtliche übertragenen und
empfangenen Daten endgültig auf Virenbefall zu untersuchen.
Die Gefahr der Datenübermittlung geht vom Moment der Versendung von Daten
von der Betriebsstätte des Auftragnehmers auf den Auftraggeber über. Der
Auftragnehmer haftet nicht für Datenübermittlungsstörungen, die außerhalb
seines eigenen Betriebes entstehen.
Schäden, die dadurch entstehen, daß Dritte unbefugt Daten mit Absender
und/oder Namen des Auftraggebers versenden, gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Er ist verpflichtet, seine Absender- und Zugangsdaten
geheimzuhalten und eventuelle Ausspähungen durch Dritte dem Auftragnehmer
sofort bekannt zu machen.
Der Auftragnehmer wird die üblichen, einem sorgfältigen Kaufmannshandeln
entsprechenden Vorkehrungen dafür treffen, daß ein unbefugter Zugriff auf
die Daten des Auftraggebers durch Dritte (Hacker) vermieden wird. Aufgrund
der Natur der elektronischen Medien kann jedoch keine Gewährleistung für
Fälle übernommen werden, in denen Dritte auf solche Daten Zugriff erlangen.
Der Auftraggeber muss festgestellte objektive Mängel dem Auftragnehmer
binnen einer Woche nach Erhalt der Übersetzung anzuzeigen. Unterbleibt eine
Mängelrüge, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht und es können
keine Ansprüche wegen Mängel der Übersetzung mehr geltend gemacht werden.
Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.
Wird ein Mangel angezeigt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine
angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer er dem Auftraggeber die
Möglichkeit einräumt, den benannten Mangel unentgeltlich zu beseitigen.
Unterbleibt die Beseitigung, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder
vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche sind dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen und zu
begründen. Original und Übersetzung sind auf Verlangen des Auftragnehmers
einem unabhängigen Gutachter oder einem vom Auftragnehmer bestellten
Rechtsvertreter zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
7. Sonstiges
Sind oder werden Teile dieser Bedingung unwirksam, so wird die
Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt
einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die unter Berücksichtigung der
Interessenlage den gewünschten und wirtschaftlichen Zweck zu erreichen am
besten geeignet ist.
Soweit zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten Köln.
Streitigkeiten sind ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland zu schlichten, andere Rechtsnormen, auch internationale, werden
ausdrücklich ausgeschlossen.
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